Grundschule

Die Grundschulen: Alle Grundlagen, um sich die Welt zu erschließen

Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und ist die gemeinsame Schule für die Sechs- bis Zehnjährigen.

Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, wurde zum Schuljahr 2019/2020 ein Einschulungskorridor eingeführt. Die Eltern entscheiden nach Beratung und Empfehlung durch die Schulen, ob ihr Kind zum kommenden Schuljahr oder erst ein Jahr später eingeschult wird.

Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für die Kinder ein neuer Lebensabschnitt. Zugleich ist der Schulstart auch ein wichtiger Schritt für die Eltern, die gemeinsam mit den Lehrkräften die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und bestmöglich fördern. Jedes Kind bringt unterschiedliche Fähigkeiten und Interessen mit. Mit dem Einschulungskorridor leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag und stärken die Entscheidungsfreiheit der Eltern. Die Grundschulen unterstützen die Eltern mit einer umfassenden Beratung und Begleitung. Die Regelung zur Umsetzung des Einschulungskorridors sieht vor, dass für Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, der Beginn der Schulpflicht durch eine schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten um ein Jahr nach hinten verschoben werden kann (vgl. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG).

Da diese Kinder aber zunächst potenziell schulpflichtig werden, durchlaufen sie das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder (vgl. § 2 Grundschulordnung – GrSO) und es ergeben sich insoweit keine Änderungen.

Wir erachten es als sinnvoll und notwendig, dass die Erziehungsberechtigten vor ihrer endgültigen Entscheidung auch eine Einschätzung der Schule zum Entwicklungsstand, einem etwaigen Förderbedarf des Kindes und zu den Fördermöglichkeiten an der Schule erhalten, um diese in ihre Entscheidung einbeziehen zu können.

Ein altersgerechtes Einschulungsscreening und ein sensibles und verantwortungsbewusstes Vorgehen der Schulleitung bzw. der Lehrkräfte, die mit der Schulanmeldung und dem Aufnahmeverfahren betraut sind, wird seitens der Schulen gewährleistet.

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung hinsichtlich der Einschulung aus. Die Erziehungsberechtigten haben somit keine Entscheidungsfreiheit darüber, ob sie das Anmelde- und Einschulungsverfahren durchlaufen wollen. Dies gilt auch dann, wenn sie sich bereits entschieden haben sollten, vom Einschulungskorridor Gebrauch zu machen und ihr Kind erst zum darauffolgenden Schuljahr einschulen zu lassen.

Grundsätzlich gilt, dass die Erziehungsberechtigten ihre Entscheidung, ihr Kind ein Jahr später einzuschulen, den Schulen bis zum 10. April schriftlich mitteilen. Da dieses Datum im Jahr 2023 auf einen Feiertag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag, also den 11. April 2023.

Die Grundschule vermittelt nicht nur Grundfertigkeiten im Rechnen, Lesen und Schreiben. Die Kinder erlernen dort auch soziale Verhaltensweisen, erwerben musische und praktische Fähigkeiten, entwickeln ihre Interessen weiter und bauen Werthaltungen auf. Der LehrplanPLUS Grundschule spricht in diesem Zusammenhang von Grundlegender Bildung. Die Kinder erwerben Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen, um sich die Welt zu erschließen, sich in ihr zurechtzufinden und sie auch mitzugestalten.

Gemeinsam Verantwortung tragen: Die Bayerischen Bildungsleitlinien

Die Leitlinien sind der erste gemeinsame Orientierungs- und Bezugsrahmen für alle außerfamiliären Bildungsorte, die Verantwortung für Kinder in diesem Alter tragen, sowie für die Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die das pädagogische Personal dieser Bildungsorte qualifizieren.

Im Zentrum stehen das Kind als aktiver, kompetenter Mitgestalter seiner Bildung, die Familie als ursprünglichster und einflussreichster Bildungsort sowie die Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Bildungsorte als Partner in ihrer gemeinsamen Verantwortung für das Kind.

 

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