Übertritt
Informationen zum Übertritt
Der Übertritt an die weiterführende Schule ist für die Eltern und die Kinder ein wichtiger Schritt, der gut überlegt sein will.
Bereits in der dritten Klasse wird den Eltern das Bayrische Schulsystem anhand verschiedener Bildungswege in Elternabenden anschaulich erklärt:
Übertritt an bayerischen Grundschulen
Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand in Jahrgangsstufe 4
- Erziehungsberechtigte erhalten mit der Zwischeninformation frühzeitig einen Überblick über den aktuellen Leistungsstand ihres Kindes.
- Sie können ggf. rechtzeitig Rücksprache mit den Lehrkräften über geeignete Fördermaßnahmen halten.
- Zusätzlich erhalten die Erziehungsberechtigten einen schriftlichen Hinweis über die Möglichkeit zu einem Gespräch mit einer Beratungslehrkraft aus einer aufnehmenden Schulart (Mittelschule, Realschule, Gymnasium).
Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung
Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 erhalten Anfang Mai ein Übertrittszeugnis. Es enthält:
- ausschließlich Ziffernnoten in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
- eine zusammenfassende Schullaufbahnempfehlung, in der die derzeitige Eignung für den weiteren Bildungsweg festgestellt wird.
Die Schullaufbahnempfehlung stützt sich auf den Gesamtnotendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht.
- keine Verbalbeurteilungen.
Mit dem Zeugnis wird sichergestellt, dass alle Erziehungsberechtigten Kenntnis über die Bildungswegeignung ihres Kindes haben.
- Durchschnitt bis 2,33: Eignung für Gymnasium, Realschule und Mittelschule
- Durchschnitt bis 2,66: Eignung für Realschule und Mittelschule
- Durchschnitt ab 3,00: Eignung für Mittelschule
Besonderheiten
Altersregelung GSO §2 / RSO §2
Die Aufnahme setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler am 30. September 2021 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat; über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache GrSO §6 (5)
Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache können mit einem Notendurchschnitt von 3,33 an eine Realschule oder ein Gymnasium wechseln, wenn
- a) Aufnahme an eine deutsche Schule nach Jahrgangsstufe 1 erfolgte und
- b) eine Jahresfortgangsnote im Fach Deutsch (nicht DaZ) erteilt wurde und
- c) die entsprechende Eignung dadurch festgestellt wurde, dass der Notendurchschnitt aufgrund von noch behebbar erscheinenden Mängeln der deutschen Sprache nicht erreicht wurde.
Schulanmeldung an Realschule oder Gymnasium
Die Erziehungsberechtigten melden Ihr Kind an einer Schule Ihrer Wahl an. Bei Realschulen und Gymnasien herrscht keine Sprengelpflicht.
Zur Anmeldung brauchen Sie
- das Übertrittszeugnis im Original
- Geburtsschein oder Geburtsurkunde
- falls zutreffend: Bescheinigung über Notenschutz- und Nachteilsausgleich (z.B. LRS)
- bei Alleinerziehenden (oder sonstigen Erziehungsberechtigten) den aktuellen Sorgerechtsbeschluss
- Vollmacht bei geschiedenen oder getrenntlebenden Erziehungsberechtigten
Das Kind ist bei der Anmeldung nicht dabei, es geht regulär in die Schule.
Probeunterricht
In Bayern besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Probeunterricht zu besuchen, wenn die Eignung für eine Schulart im Übertrittszeugnis nicht festgestellt wurde. Wenn Sie Ihr Kind zum Probeunterricht an Gymnasium oder Realschule anmelden, wird es drei Tage an der weiterführenden Schule mündlich und schriftlich in Deutsch und Mathematik geprüft. Die Prüfungen sind landesweit einheitlich. Die Durchführung obliegt Lehrkräften der weiterführenden Schule. Der Probeunterricht ist nur bestanden, wenn in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde. Bei den Noten 4 und 4 im Probeunterricht hat das Kind nicht bestanden, aber die Erziehungsberechtigten entscheiden nach einem Gespräch.
Weitere Informationen finden Sie hier
- Das bayerische Schulsystem - www.km.bayern.de/schularten
- Übertritt Realschule - www.realschulebayern.de/eltern/schulalltag/elternschreiben-des-kultusministeriums/uebertritt
- Aufnahme-Check Realschule - www.realschulebayern.de/eltern/schulalltag/elternschreiben-des-kultusministeriums/uebertritt/aufnahme-check
- Informationen zum Übertritt der staatlichen Schulberatungsstelle - Präsentation "Wege im bayerischen Schulsystem" starten
- Hilfreiche Informationen finden Sie auch unter der Homepage der Schulberatung Bayern - www.schulberatung.bayern.de
- Planungshilfen zur Schulwahl - www.mein-bildungsweg.de
Weitere Informationen zum Übertrittsverfahren auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums
Präsentationsfilme zu den einzelnen Schularten
- Mittelschule - www.km.bayern.de/schueler/schularten/mittelschule.html
- Wirtschaftsschule (frühestens ab der 6. Jahrgangstufe) - www.km.bayern.de/schueler/schularten/wirtschaftsschule.html
- Realschule - www.km.bayern.de/schueler/schularten/realschule.html
- Gymnasium - www.km.bayern.de/schueler/schularten/gymnasium.html
Informationen über das bayerische Schulsystem in verschiedenen Sprachen