Einschulung
Schuleinschreibung für das Schuljahr 2026/2027
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Elterninfoabend |
Dienstag, 13. Januar 2026, 18:00 Uhr |
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Anmeldepflicht |
Erziehungsberechtigte von Kindern, die im Zeitraum 1. Juli bis 30. September 2020 geboren sind, können anschließend von der sogenannten Korridorregelung Gebrauch machen. Lassen Sie sich dazu vom Kindergarten und von Seiten der Schule beraten. Teilen Sie danach der Schule in schriftlicher Form möglichst bis zum 04.03.26, spätestens jedoch bis zum 10.04.26 mit, dass Sie die Einschulung auf das Jahr 2027 verschieben möchten. Der Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch kann mit der Schulanmeldung gestellt werden. |
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Papiere |
Vorab in Kopie folgende Unterlagen bis 01.03.2026 bei der Schule abgeben:
Freiwillig können Sie uns den Bogen „Informationen für die Grundschule“ aushändigen, den Sie vom Kindergarten bekommen haben. |
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Vorzeitige Einschulung |
Vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 Geborene können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden. Die Entscheidung über eine Überprüfung der Schulfähigkeit und ob das Kind eingeschult wird, trifft die Schulleitung. Kinder, die ab dem 1. Januar 2021 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden. Ein schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich. |
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Erster Schultag |
Dienstag, 15. September 2026 |













